Halt' Dich an die Regeln

Um einen geregelten Übungsbetrieb und ein geordnetes Vereinsleben zu gewährleisten, wird folgende Platzordnung in Kraft gesetzt:

Disziplin, Rücksichtsnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.

Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand, den Ausbildern und dem Platzwart. Deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Platzanlage, Geräte und Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei Erhaltung, Instandsetzung und Neubau von Geräten und Platzanlage mitzuhelfen.

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich der Hund vor der Übungsstunde entleert hat.

Jeder Hundeführer ist verpflichtet nur mit angeleintem Hund das Vereinsgelände zu betreten.

Das Anbinden von Hunden im Eingangsbereich und zwischen den Übungsplätzen ist nicht erlaubt. Außerhalb des Übungsplatzes geschieht das Anbinden auf eigene Gefahr.

Der Übungsbetrieb geht bis maximal 21.00 Uhr. Danach wird auch das Flutlicht ausgeschaltet.

Auf dem Vereinsgelände gelten die Regeln des deutschen Tierschutzgesetzes.

Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht auf das Gelände.

Beschädigungen am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

Hundeführer bzw. Hundehalter haften für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Platzordnung entstehen.

Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes, der Ausbilder und des Platzwartes, können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Die Platzordnung soll niemand einschränken, doch dort wo viele Menschen und ihre vierbeinigen Freunde zusammenkommen, müssen bestimmte Regeln beachtet werden.

Der Vorstand