Praxisorientierte Hundeerziehung mit dem „Augsburger Modell“

Mit dem „Augsburger Modell“ startete der SV im Jahr 1986 eine bundesweite Initiative zur Einführung von Erziehungs­kursen für Hunde. Die Idee: das Wissen und die Erfahrung der Mitglieder in Form von Kursen für Ausbildung und Erziehung an alle Hunde­halter und für jeden Hund, unabhängig von einer Mitgliedschaft, weiterzugeben. Beim Augsburger Modell sind deshalb Hunde­liebhaber mit allen Rassen willkommen.

Heute bietet das Augsburger Modell eine praxis­orientierte Hunde­erziehung nach modernen Aus­bildungs­methoden. Neben praktischen Übungen in Alltags­situationen wird den Teilnehmern im Verlauf des Kurses auch ein Basis-Sach­kunde­wissen über das Verhalten des Hundes vermittelt. Unter Anleitung erfahrener Ausbilder bringen Frauchen oder Herrchen so ihren Vierbeinern das Hunde-ABC bei. Abschluss­ziel ist der alltags­sichere Familien­hund.

Teilnahme­voraus­setzungen

Teilnehmen kann jeder Hund, gleich welcher Rasse, mit seinem Hunde­führer. Wichtig: Zu Beginn des Kurses muss der Hund wenigstens 12 Monate alt sein, eine gültige Hunde­halter-Haft­pflicht­versicherung und ein gültiges Impfbuch vorlegen können! Eine Mit­glied­schaft des Eigen­tümers und/oder des Hunde­führers ist nicht zwingend erforderlich.

Prüfung

Zum Abschluss des Kurses wird eine Erfolgs­kontrolle des Gelernten durchgeführt. Zum Ablegen der Prüfung müssen die oben genannten Vorausetzungen erfüllt sein. Der Hundeführer muss keinen Sachkunde­nachweis erbringen – wie für die Teilnehmer einer Begleit­hund­prüfung gemäss BH­/VT-Prüfungs­ordnung vorgeschrieben.

Eine Abschluss­prüfung nach dem „Augsburger Modell“ gilt nicht als Vorschalt­prüfung für den Leistungs-, Agility- und Obedience-Bereich!

Begleithundprüfung BH

Ziel der Ausbildung zum Begleit­hund ist ein unbe­fangener, sozial­verträglicher und vor allem ein verkehrs­sicherer Hund. Hat der Hund schon einmal erfolgreich an einem Hunde­erziehungs­kurs – wie „Augsburger Modell“ – teilgenommen, ist die Begleit­hund­prüfung auch keine große Hürde mehr. Durch die intensive Aus­bildung und den abschließenden Tests haben Hund & Hunde­führer den Nach­weis, dass sie als Team den all­täglichen Situationen generelll gewachsen sind. Habt Ihr als Team alle Voraus­setzungen erfüllt, steht der eigent­lichen Begleit­hund­prüfung nichts mehr im Wege.

Eine bestandene Begleit­hund­prüfung ist die Grund­lage für alle weiteren Leistungs­prüfungen und die meisten Hunde­sport­arten – das gilt auch, wenn Ihr als Team an Agility-Turnieren starten wollt. Die Regelungen dazu stehen in der Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung FCI.

Der erste Teil der Begleithundprüfung findet auf dem Übungsplatz statt: Geprüft werden ...

  • Unbefangenheit,
  • Leinenführigkeit,
  • Freifolge,
  • Sitz & Platz (wahlweise nach Grundstellung oder aus der Bewegung)
  • Ablegen in Verbindung mit Herankommen
  • Ablegen unter Ablenkung

Im zweiten Prüfung­sabschnitt geht es in den öffentlichen Verkehrs­raum: Der Hund wird an der Leine geführt und soll sich gegen­über Passanten und dichtem Verkehr gleich­gültig verhalten. Ein Begleit­hund muss außerdem fest an­ge­bunden auf dem Geh­weg einer mäßig belebten Straße zwei Minuten gehorsam alleine bleiben können – Hunde­halter bzw. Bezugs­person ist außer Sichtweite. Der Hund darf weder Passanten noch andere Hunde anknurren.

Ausstattung

Zur Begleit­hund­prüfung darf der Hund mit folgenden Uten­silien ge­führt werden:

  • einem locker angelegtem Gliederhalsband,
  • Lederhalsband,
  • Stoffhalsband oder
  • Brustgeschirr
  • 1 Meter lange Führleine mit oder ohne Handschlaufe

An Hals­band und Leine dürfen keine zusätzliche Teile - wie Steuer­marke oder sonstige An­häng­sel - an­ge­bracht sein.

Kurz­führer, Flexi­leine oder Schlepp­leine sind nicht erlaubt, ebenso wie Retriever-, Moxon- oder Befreiungs­leine - wo Führ­leine und Hals­band eine Ein­heit dar­stellen. Außerdem dürfen während der Prüfung kein Spiel­zeug und Lecker­lies verwendet werden.

Zum An­tritt der Begleit­hund­prüfung benötigst Du noch eine Leistungs­karte. In der werden alle Prüfungs-Ergebnisse von Deinem Hund eingetragen. Die Leistungs­karte muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungs­termin beim Haupt­verein SV be­an­tragt worden sein.

Voraussetzung

Teilnehmen kann jedes Hund-Mensch-Team, wenn ...

  • der Hund mindestens 15 Monate alt ist
  • der Hund als Identitätsnachweis gechipt oder tätowiert ist
  • der Hund eine gültige Tollwutimpfung hat
  • der Hund zur Prüfung eine Leistungskarte hat
  • der Hund die Prüfung fortwährend mit dem gleichen Hundeführer absolviert
  • der Hundebesitzer eine gültige Hunde­halter-Haftpflicht­versicherung hat
  • der Hundeführer Mitglied im SV oder in einem anderen VDH-anerkannten Verein ist
  • der Hundeführer einen Sachkundenachweis vorlegen kann
  • der Hundeführer an einem Termin mit maximal 2 Hunden teilnimmt

Sachkundeprüfung

Vor der Begleit­hund­prüfung muss der Hunde­führer sein Fach­wissen über Hund und Hunde­haltung in einem schrift­lichen Test nach­weisen. Wurden mindestens 70% der gestellten Fragen richtig be­ant­wortet, gilt der Test als be­standen. Dieser Sach­kunde­nach­weis muss von jedem Hunde­führer nur einmal erbracht und vor jeder zu­künftigen Begleit­hund­prüfung vorgelegt werden.

In der Regel findet die Sach­kunde­prüfung un­mittel­bar vor der Begleit­hund­prüfung am gleichen Prüfungs­tag statt. Wird die Sach­kunde­prüfung nicht be­standen, kann auch die Begleit­hunde­prüfung nicht absolviert werden. Sie kann zu jeder Zeit wieder­holt werden und ist an keine Frist ge­bunden. Inner­halb einer Prüfungs­ver­an­stal­tung - auch bei einer Zwei­tages­prüfung - kann die Sach­kunde­prüfung aber nur ein­mal ab­gelegt werden.

Unbefangenheitsprüfung

Die Un­befangen­heits­prüfung beginnt mit der Indeti­fikation des Hundes anhand einer Tätowier­nummer oder eines Chips. Hierbei begibt sicher der Leistungs­richter LH oder der Aus­bildungs­wart direkt zu dem Hund und wird ihn dann berühren. Die Un­befangen­heit des Hundes wird aber wärend des gesamten Prüfungs­ver­laufes über­wacht und be­wertet. Grenz­fälle - also an­fäng­lich ner­vöse Hunde, die sich aber während der Prüfung als un­be­fangen zeigen - be­kommen so noch eine faire Chance. Es obliegt dem Leistungs­richter, ob und wie er weitere Ab­läufe zur Über­prüfung ge­staltet. Zeigt sich der Hund zu irgend­einem Zeit­punkt besonders ängstlich, aggressiv oder gar bissig, kann er von der weiteren Prüfung aus­ge­schlossen werden.

Die Schuss­gleich­gültig­keit wird in der BH/VT-Prüfung nicht ab­ge­prüft.

Unterordnung

In Zweier­teams geht es dann auf den Übungs­platz. Während ein Team das Lauf­schema ab­sol­viert, bleibt der Hund des anderen Teams in dieser Zeit in der Ab­lage während sein Hunde­führer sich mit dem Rücken zum Hund etwa 30 Meter ent­fernt - später wird dann ge­wächselt. Vor dem Start be­geben sich die beiden Hunde­führer zum Leistungs­richter und melden sich mit Hundeführer Vor und Nachname mit Rasse, Name und Zwingername des Hundes an. Sind Rasse und Zwinger­name nicht bekannt, lässt man den Teil einfach weg. Beispiel:

Hundeführer Klaus Mustermann mit Schäferhund Rex von Irgendwo meldet sich zur Begleithundprüfung, Teil A

Haben beide Teams jeweils das Lauf­schema und die Ablage beendet, müssen sie sich beim Leistungs­richter ab­melden.

Begleithundprüfung, Teil A beendet

Nach­dem alle Teams Ihre Prüfungen aus­ge­führt haben, gibt der Leistung­srichter seine Be­wer­tungen in Form von „vorzüglich“ bis „mangelhaft“ be­kannt. Die Punkt­zahl wird üblicher­weise nicht genannt. Es können aber ins­ge­samt 60 Punkte erreicht werden, von denen man min­destens 70% - also 42 Punkte - haben muss, um Teil A zu be­stehen.